19. Fiat Punto Der beschlagnahmte Fiat Punto 1.2 16V ist ebenfalls auf den Vater des Beschuldigten registriert (vgl. pag. 531 Z. 9 ff.). Zumal keine Hinweise dafür vorliegen, dass der Beschuldigte mit dem Auto eine Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz begangen hätte, ist der Fiat Punto dem Beschuldigten nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde zurückzugeben. 20. iPhone 7 Plus Das beschlagnahmte Mobiltelefon iPhone 7 Plus ist dem Beschuldigten nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde zurückzugeben.