Der Beschuldigte unterliegt im oberinstanzlichen Verfahren vollumfänglich, womit auch die oberinstanzlichen Verfahrenskosten vollumfänglich dem Beschuldigten aufzuerlegen sind. Diese setzen sich zusammen aus Gebühren von CHF 3‘500.00, Lagerungskosten vom 26. März 2019 bis 29. Februar 2020 von CHF 9‘548.70 sowie weiteren ab dem 1. März 2020 bis zur Herausgabe anfallenden Lagerungskosten und belaufen sich 45 auf insgesamt CHF 13‘048.70 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung und exkl. bis zur Herausgabe anfallende Lagerungskosten).