Für die übrigen 8 Monate Freiheitsstrafe ist der Vollzug aufzuschieben. Die Probezeit ist auf drei Jahre festzusetzen. Schliesslich ist die ausgestandene Polizeihaft von zwei Tagen (vom 3. bis 4. Oktober 2017) vollumfänglich auf die teilbedingt zu vollziehende Freiheitsstrafe anzurechnen. V. Kosten und Entschädigung