43 Insgesamt fallen die Täterkomponenten aufgrund der einschlägigen Vorstrafen und des schlechten automobilistischen Leumunds des Beschuldigten spürbar bzw. im Umfang von 2 Monaten straferhöhend ins Gewicht. 15.4 Fazit Strafmass Es resultiert somit nach Berücksichtigung der Tat- und Täterkomponenten eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten. 15.5 (Teil-)bedingter Vollzug und Anrechnung Polizeihaft