171 f. und pag. 173 ff.). Im Administrativmassnahmenverfahren wurde zudem einmal noch die Probezeit des Führerausweises auf Probe verlängert wegen Nichtbeachtung eines Signals und nicht betriebssicherem Fahrzeug, bevor dem Beschuldigten dann wegen dem Vorfall im Jahr 2014 der Führerausweis ganz entzogen wurde (pag. 181, pag. 492). Den neuen, bis 8. Juli 2018 befristet ausgestellten Führerausweis, erwarb der Beschuldigte am 13. Juli 2015 (pag. 32). Die Strafempfindlichkeit ist durchschnittlich, was neutral zu gewichten ist. Der Beschuldigte verhielt sich im Strafverfahren korrekt, was sich ebenfalls neutral auswirkt.