Und D.________ schliesslich führte spontan aus, sie sei sich angesichts der Geschwindigkeit auf dem Radarfoto sicher, dass der Beschuldigte gefahren sei (pag. 67 Z. 94 ff.) und dass dieser sein Auto habe zeigen wollen und schnell gefahren sei (pag. 66 Z. 37). Alle drei belasteten den Beschuldigten somit unabhängig voneinander und teilweise ungewollt. Abschliessend hält die Kammer fest, dass nicht einleuchten will, dass E.________ als unerfahrener Neulenker mit dem Camaro unmittelbar nach dem Fahrerwechsel gerast sein soll. Im Übrigen macht es keinen Sinn, dass der Beschuldigte zu Beginn der Fahrt für E._____