36 Wie aufgezeigt, lassen sich ausserdem die spontansten, nicht vorbereiteten Aussagen von C.________, E.________ und D.________ allesamt mit der Prämisse, dass der Beschuldigte im massgebenden Zeitpunkt gefahren ist, sehr gut vereinbaren. So gab C.________ zu Protokoll, der Beschuldigte habe ihm gesagt, er sei zu schnell gefahren und in den Radar gekommen (pag. 48 Z. 68 f.). E.________ seinerseits gab unter anderem an, er habe den Beschuldigten am Tag, an dem dieser zu schnell gefahren sei, zufällig am Bahnhof getroffen (pag. 61 Z. 19). Und D._____