35 instanzliche Urteilsbegründung) sehr wohl möglich – ganz unabhängig davon, ob die Autoinsassen nun das Blitzen des Radarmessgeräts sahen oder nicht. Weiter hält die Kammer fest, dass auch der fehlbare Fahrer mit Sicherheit wissen wird, dass er innerorts mit dermassen überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist, zumal eine solche Fahrweise bei einem Menschen, der dies nicht gerade täglich macht oder sonst keine Skrupel hat, erfahrungsgemäss eine Stressreaktion auslösen muss.