Behauptungen, wonach man nicht mitgekriegt habe, dass in der 50er-Zone 114 km/h gefahren wurde, sind somit nicht zu hören. Vielmehr ist allein aufgrund dessen eine Zuordnung des schnellen Fahrens zu einem der beiden Fahrer entgegen der vorinstanzlichen Auffassung (pag. 401, S. 25 erst-