Entscheidend ist einzig, dass entweder der Beschuldigte oder E.________ die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um mehr als das Doppelte überschritten haben und dass eine derart hohe Geschwindigkeit von netto 114 km/h von sämtlichen Autoinsassen zwingend wahrgenommen worden sein muss. Wie bereits mehrfach ausgeführt, liegt dies in der Natur der Sache, zumal die vier Autoinsassen durch die starke Beschleunigung auf relativ kurzer Strecke in die Sitze gedrückt worden sein müssen.