34 den Fahrerwechsel hilft es mir nicht weiter, aber jetzt wo ich die Geschwindigkeit sehe [recte: ,] bin ich mir sicher [recte: ,] dass es Herr A.________ war. Herr E.________ fuhr nicht so schnell wie Herr A.________.». Diese spontane Äusserung konnte nicht zurecht gelegt sein, ist mithin glaubhaft. Die Zeugin blieb auch in der erstinstanzlichen Fortsetzungsverhandlung dabei, dass der Beschuldigte gesagt habe «Scheisse es hat mich geblitzt», er habe dies auf Deutsch gesagt (pag. 336 Z. 19 ff.) und zwar vor dem Fahrerwechsel (pag. 336 Z. 25 ff.).