Die Zeugin belastete den Beschuldigten bereits in ihrer ersten Befragung vom 19. April 2018 stark. Gleich zu Beginn der Einvernahme gab sie von sich aus zu Protokoll, der Beschuldigte habe sein Auto zeigen wollen und sei schnell gefahren (pag. 66 Z. 37 f.). Sie habe nicht bemerkt, dass sie von einer Radarmessanlage gemessen worden seien, habe aber gemerkt, dass sie schnell gefahren seien (pag. 66 Z. 55 ff.; auf Frage hin bestÃĪtigt in der erstinstanzlichen Fortsetzungsverhandlung (pag. 336 Z. 34 f.). Ebenfalls gleich zu Beginn der polizeilichen Einvernahme vom 19. April 2018 schilderte D.___