336 Z. 1 ff.). In diesem Zusammenhang ist ausserdem interessant, dass die Zeugin zwar den Fahrerwechsels in örtlicher Hinsicht nicht genau festmachen konnte, sehr wohl aber die Zeitverhältnisse einzuordnen vermochte. So führte sie aus, E.________ sei nur sehr kurz mit dem Camaro gefahren. Beim Verresiuskreisel seien sie links an der Fahrschule vorbei und dann zum Bahnhof gefahren (pag. 336 Z. 2 ff.). Später in der erstinstanzlichen Fortsetzungsverhandlung bestätigte sie dies (pag. 337 Z. 10 ff.). Es wäre somit zumindest sehr gut denkbar,