Danach gab es den Fahrerwechsel.» Später in derselben Einvernahme lokalisierte sie den Ort des Fahrerwechsels «nach den grossen Ampeln» bzw. «nach den grossen Ampeln und vor der Unterführung», hielt aber wiederum explizit fest, sie wisse nicht, wo genau es gewesen sei (pag. 67 Z. 69 ff., Z. 85 f., Z. 91 f.). In der erstinstanzlichen Fortsetzungsverhandlung vom 7. März 2019, welche erst mehr als ein Jahr nach dem Vorfall stattfand, gab D.________ zunächst spontan an, der Fahrerwechsel habe in der Nähe des Coops stattgefunden, betonte aber auch bei dieser Gelegenheit wieder, sich nicht sicher zu sein (pag. 335 Z 33 ff.).