In der polizeilichen Einvernahme vom 19. April 2018 gab D.________ als allererstes zu Protokoll, sie wisse nicht mehr genau wo der Fahrerwechsel stattgefunden habe, sicher aber nach der Unterführung Murtenstrasse in Richtung Zentrum (pag. 66 Z. 50 f.). Dabei ist insbesondere von Bedeutung, dass die Zeugin den Fahrerwechsel mit der vorangehenden Aussage des Beschuldigten, es habe ihn geblitzt, verknüpfte (pag. 66 Z. 55 ff.): «[…] Ich merkte [recte: ,] dass wir schnell fuhren [recte: ,] aber er sagte, es habe ihn geblitzt. Danach gab es den Fahrerwechsel.»