61 Z. 34 ff.): «Ein paar Tage später rufte [recte: rief] er mich via Facebook, er sagte mir, ich solle ihn anrufen. Es hätte ihn an jenem Abend geblitzt und er hätte deswegen Probleme bekommen. Er sagte, er habe vorher schon ein Problem gehabt. Wenn er nochmals so schnell fahre [recte: ,] bekomme er eine grosse Strafe ‹Gefängnis›. […] Er sagte, kannst du nicht deinen Namen nehmen. Ich antwortete, das würde ich nicht machen. Er rufte [recte: rief] mich später mehrere Male auf Facebook an, ich habe ihn dann blockiert. Am 07.11. ich war in Deutschland und er rief mich über eine unbekannte Nummer an. Er wollte mich nochmals überreden, die Schuld auf mich zu nehmen. […]» (später in der-