Damit setzte er die Aufforderung des Beschuldigten, das Steuer zu übernehmen, in direkten Zusammenhang mit der vorangegangenen Bemerkung des Beschuldigten, wonach es ihn geblitzt habe. Schliesslich kann in diesem Zusammenhang auch nicht ausgeschlossen werden, dass der Beschuldigten befürchtete, beim Bahnhof von der mobilen Polizei erwartet zu werden und er deshalb beim dortigen Eintreffen nicht am Steuer sitzen wollte. Bereits in seiner ersten Einvernahme vom 19. April 2018 machte E.________ geltend, der Beschuldigte habe ihn via Facebook kontaktiert und ihn darum gebeten, die Schuld auf sich zu nehmen (pag. 61 Z. 34 ff.