): «Herr A.________ fuhr so schnell, dass es nicht möglich ist, dass er beim Kreisel wendete.». In Anbetracht der auf Höhe Radarmessgerät erreichten Geschwindigkeit von netto 114 km/h und der verhältnismässig kurzen verbleibenden Strecke bis zum Verresiuskreisel ist diese Erklärung durchaus plausibel. Da es sich um einen grösseren Kreisel handelt, ist die gerade «Durchfahrt» mit überhöhter Geschwindigkeit eher möglich als ein Umfahren des Kreisels und Abbiegen nach links.