Fährt man nach der Unterführung auf der Murtenstrasse über den ersten Kreisel (Verresiuskreisel) bis zum zweiten Kreisel, befinden sich zwischen den beiden Kreiseln beidseitig der Strasse mehrere Parkplätze. Nach dem zweiten Kreisel befindet sich links (dritte Ausfahrt) in der Silbergasse der von E.________ erwähnte grosser Parkplatz, wo damals auch der Copy Quick war. Seine Schilderungen betreffend den Ort des Fahrerwechsels lassen sich also sehr wohl sehr gut mit den örtlichen Gegebenheiten vereinbaren. Sodann trifft zwar zu, dass E.________, welcher im vorliegenden Strafverfahren ebenfalls als Täter hätte in Frage kommen können, ein Interesse daran hatte, den Beschuldigten zu belas-