28 py Quick. Dies geht auch aus der Karte hervor, auf welcher E.________ in seiner ersten Befragung bei der Polizei den Ort des Fahrerwechsels einzeichnete (pag. 64). Weiter ist die Feststellung der Vorinstanz, wonach es vor und nach der Unterführung Murtenstrasse keine Parkplätze gäbe (vgl. pag. 397, S. 21 erstinstanzliche Urteilsbegründung), falsch. Fährt man nach der Unterführung auf der Murtenstrasse über den ersten Kreisel (Verresiuskreisel) bis zum zweiten Kreisel, befinden sich zwischen den beiden Kreiseln beidseitig der Strasse mehrere Parkplätze.