_ ging die Initiative für die Probefahrt mit dem Camaro vom Beschuldigten aus. Dieser habe ihn gefragt, ob er nach der Fahrt mit dem BMW nun auch mit seinem Auto fahren wolle (pag. 61 Z. 25 f.). E.________ blieb für die gesamte Dauer des Strafverfahrens konstant bei diesen Aussagen. In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung führte er aus (pag. 290 Z. 29 f.): «[…] Herr A.________ wollte mir zeigen, was ein ‹richtiges› Auto ist, da mein BMW ein altes Modell ist.» (vgl. auch pag. 291 Z. 38 f.; bestätigt auch in der oberinstanzlichen Verhandlung [pag. 512 Z. 33 ff., pag. 513 Z. 5 ff., Z. 12, Z. 14 f.]).