48 Z. 81 ff.). Genau der Zeitraum zwischen 20.08 Uhr und 21.03 Uhr, in welchem die hier fragliche Spritzfahrt mit dem Camaro (und auch diejenige mit dem BMW davor) gemacht wurden, enthält jedoch keine entsprechenden Aufzeichnungen (vgl. pag. 44), obwohl C.________ ja beide Male unbestrittenermassen dabei gewesen ist. Interessanterweise zeigte C.________ bei der angeblichen Richtigstellung seiner bisherigen Aussagen in der zweiten Einvernahme auch keine Google Maps- Aufzeichnungen vom 24. September 2017. Es drängt sich deshalb der Verdacht auf, dass C.______