25 pag. 57 ff.). Die Aufzeichnungen datieren vom 25. September 2017 (pag. 44). Interessanterweise fehlen jedoch gleich in Bezug auf beide Probefahrten entsprechende Aufzeichnungen. Zum Zeitpunkt der ersten Einvernahme vom 4. Oktober 2017 behauptete C.________ ja auch noch, er sei bei den Spritzfahrten nicht dabei gewesen (vgl. pag. 41 Z. 70 ff.). In der Einvernahme vom 6. November 2017 jedoch gab er dann an, die Tage verwechselt zu haben und gestand fortan ein, bei den Spritzfahrten vom 25. September 2017 auch dabei gewesen zu sein (pag. 48 Z. 81 ff.).