538) verfängt nicht. Vielmehr ist davon auszugehen, dass er die hohe Geschwindigkeit auch dann gefühlt hätte, wenn er tatsächlich mit seinem Handy beschäftigt gewesen wäre. Dass der Beschuldigte während der Fahrt gesagt haben soll «Scheisse, es hat mich geblitzt», wollte C.________ zwar nicht bestätigen. In der polizeilichen Einvernahme vom 4. Oktober 2017 verneinte er auch die Frage, ob der Beschuldigte ihm gegenüber erwähnt habe, dass er mit seinem Fahrzeug geblitzt worden sei (pag. 42 Z. 136 ff.; allerdings gab C.__