Gegenüber der Staatsanwaltschaft gab er dann am 6. November 2017 zwar an, dass ein Fahrerwechsel stattgefunden habe (pag. 51 Z. 166 f.), er konnte jedoch angeblich nicht mehr sagen wo (pag. 51 Z. 193 ff.: «[…] Ich weiss einfach noch, als wir am Bahnhof ankamen, fuhr der Kollege von A.________. Wo genau sie gewechselt haben, weiss ich nicht mehr. A.________ fuhr sicherlich los und als wir am Bahnhof ankamen war der Kollege von A.________ am Steuer.»). Auch aus der Karte mit den Notizen von C.________ im Anhang zur staatsanwaltschaftlichen Einvernahme (pag. 56) lassen sich keine Angaben hinsichtlich des Ortes des Fahrerwechsels entnehmen.