auch Englisch versteht. Auch die Aussagen von C.________ sind sodann in Bezug auf die Beweisfrage, wer zum massgebenden Zeitpunkt gefahren ist, zu beleuchten. In der ersten Einvernahme vom 4. Oktober 2017 hatte C.________ in Bezug auf die Spritzfahrt Folgendes zu Protokoll gegeben (pag. 41 Z. 66 ff.): «[…] Als ich wieder zum McDonald’s gekommen bin, stand A.________ noch immer dort. Inzwischen war ein Kollege mit seiner Freundin dort. Sie haben mit A.________ gesprochen. Die Frau oder ihr Freund wollte mit dem Auto fahren. Ich habe nicht viel verstanden da diese mit A.________ in Deutsch gesprochen haben. Ich weiss nicht, wer A.________ um eine Spritztour gebeten hat.