Auf Vorhalt der eigenen Aussagen, wonach er sein Auto nicht oft Kollegen überlasse (pag. 87 Z. 206 f.), gab dieser nämlich zu Protokoll, er habe von 100 Leuten 80% abgesagt, 20% hätten das Auto fahren dürfen (pag. 531 Z. 5 ff.). Es ist deshalb davon auszugehen, dass er E.________ sofort zurechtgewiesen bzw. diesen aufgefordert hätte, unverzüglich anzuhalten, wäre dieser gegen seinen Willen zu schnell gefahren. Dass er E.________ lediglich gebeten haben will, langsamer zu fahren, glaubt die Kammer nicht. Ausser dem Beschuldigten selber machte dies im Übrigen auch niemand geltend. Und auch der Beschuldigte selber machte diese Angaben nur bzw. erst auf Nachfrage hin. Auf Vorhalt, wonach