und ich ‹hey hey langsam›». In der Folge gab der Beschuldigte aber auf Frage, ob denn E.________, als Person, welche noch nie einen solchen Personenwagen gelenkt habe, diese Geschwindigkeit habe ausprobieren wollen, zu Protokoll, er wisse nicht, wie schnell E.________ gefahren sei. Sie hätten ihm ja dann gesagt, er solle langsam fragen. In einem Camaro merke man im Vergleich zu einem anderen Personenwagen die Geschwindigkeit nicht so gut (pag. 88 Z. 246 ff.). In der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 30. Mai 2018 gab der Beschuldigte dann davon abweichend erstmals explizit zu Protokoll, E.________ sei zu schnell gefahren (pag. 98 Z. 44 ff.