In diesem Zusammenhang fällt bei der Würdigung der Aussagen des Beschuldigten weiter auf, dass dieser in Bezug auf den Fahrstil von E.________ nach dem erfolgten Fahrerwechsel stark aggravierte. Bereits in der Einvernahme vom 6. April 2018 belastete der Beschuldigte auf Vorhalt, wonach es mit dem Chevrolet Camaro bzw. mit dessen PS möglich sei, bei der Ampel beim Coop das Gaspedal durchzudrücken und am Radarstandort die gemessene hohe Geschwindigkeit zu erreichen (pag. 85 Z. 98 ff. und Z. 104 ff.) E.________ ohne zu Zögern, indem er zu Protokoll (pag. 86 Z. 8 f.) gab: «Der Kollege drückte schon einmal das Gaspedal und da sagte [recte: sagten] C.________ und ich ‹hey hey langsam›».