Diesbezüglich ist ausserdem zu relativieren, dass bei der Strecke, die unbestrittenermassen bei der Probefahrt gefahren wurde, einzig ebendiese lange Gerade der Salzhausstrasse zum Rasen einlädt. Somit war es aus Sicht des Beschuldigten auch logisch, den Ort des Fahrerwechsels so früh wie möglich an dieser Strasse zu beschreiben. Hinzu kommt, dass, sollte der Beschuldigte das Blitzen bemerkt haben – wovon die Kammer, wie bereits ausgeführt, ausgeht – er eben gerade sehr wohl wusste, wo das Radarmessgerät stand.