527 Z. 22 ff.). Auf Vorhalt seiner früheren Angaben, wonach der Fahrerwechsel in der Nähe des Coop stattgefunden habe, er aber nicht sagen könne, ob vorher oder nachher (pag. 84 Z. 53 f.), gab der Beschuldigte an, dies damals wirklich nicht gewusst zu haben. Er sei selber vier, fünf Mal dort durchgegangen um es anzuschauen, es müsse so gewesen sein (pag. 527 Z. 29 ff.). Diese letzten Angaben des Beschuldigten sind bezeichnend, zumal der Beschuldigte damit ungewollt bestätigte, dass er sich den am meisten zu seinen Gunsten sprechenden Ort des Fahrerwechsels im Nachhinein zu recht gelegt hatte und nunmehr entsprechend