Auf Vorhalt seiner eigenen Aussagen gegenüber der Polizei, wonach er «sicher nicht mehr als 80 oder 90 km/h schnell» gefahren sei (pag. 99 Z. 57 ff.), versuchte der Beschuldigte dann wenig überzeugend zu erklären, dass er es nicht so gemeint habe, dass er 80 oder 90 km/h gefahren sei (pag. 526 Z. 25 ff.): «Ich glaube es war 60 bis 55 km/h, so bin ich gefahren. Ich habe die Zahlen 80 oder 90 schon gesagt, aber ich meinte es nicht so, dass ich so schnell gefahren bin. Die Sprache bei uns ist etwas komisch […]». Später in der oberinstanzlichen Verhandlung wurden die Aussagen des Beschuldigten diesbezüglich noch wirrer und entbehrten schliesslich jeglicher Logik.