In der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 30. Mai 2018 stellte sich der Beschuldigte dann wiederum auf den Standpunkt, dass er, wenn er jemandem die Schuld hätte geben wollen, diese Person bereits von Anfang an bezichtigt hätte. Stattdessen habe er immer gesagt, dass er nicht wisse, ob er selber oder E.________ gefahren sei (pag. 104 Z. 249 ff., Z. 256 f.) – was ja, wie so eben ausgeführt, nicht stimmt. Demgegenüber antwortete er in der oberinstanzlichen Verhandlung vom 14. Februar 2020 auf die konkrete Frage, wer am Steuer des Camaro gesessen sei, als dieser mit rund 120 km/h geblitzt worden sei, nunmehr ohne Ausflüchte (pag. 528 Z. 21 ff.): «Herr E.____