, Z. 30 f., Z. 33 ff., Z. 37 f., Z. 40 ff., pag. 531 Z. 1 ff.]. Bezeichnend sind zudem die diesbezüglichen Aussagen des Beschuldigten in der ersten polizeilichen Einvernahme [pag. 76 Z. 89]: «[….] Die Geschwindigkeit ist dort auf 100 km/h beschränkt. […]» und [Z. 94 ff.]: «[…] Die Polizei hat mir dann gesagt, dass ich mit 200 km/h geblitzt wurde. […] Ich habe nochmals die Sache mit den Meilen erklärt. Ich habe die Wahrheit gesagt. Im Anschluss wurde ich aber trotzdem bestraft was ich nicht so richtig verstehe da ich ja die Wahrheit gesagt hatte.