In Anbetracht der Tatsache, dass der Beschuldigte auch heute noch nicht einsichtig ist, was die von ihm selber erwähnte erste massive Geschwindigkeitsübertretung anbelangt, ist diese Aussage entgegen den Ausführungen der Verteidigung in der oberinstanzlichen Verhandlung (vgl. pag. 539) wenig glaubhaft und vermag den Beschuldigten nicht zu exkulpieren (vgl. insbesondere die Aussagen des Beschuldigten in der oberinstanzlichen Hauptverhandlung, wonach er damals nur deshalb – nota bene 100 km/h – zu schnell gefahren sei, weil der Tacho des Camaro auf mph statt auf km/h eingestellt gewesen sei [pag. 530 Z. 7 ff., Z. 12 ff., Z. 16 ff., Z. 20 ff., Z. 26 ff., Z. 30 f., Z. 33 ff.