Aber ja, es kann sein [recte: ,] dass es mich geblitzt hat. Dies streite ich ja auch nicht ab. ich [recte: Ich] weiss es einfach nicht [recte: ,] da ich die Zeit auch nicht einschätzen kann. […] Ich habe ja gesagt, dass es möglich sei [recte: ,] das [recte: dass] es mich oder die Kollegen geblitzt hat.». Anschliessend relativierte der Beschuldigte seine Angaben aber gleich wieder, indem er auf den Vorhalt, dass die Radarmessanlage sein Auto auf einem Strassenabschnitt mit Höchstgeschwindigkeit 50 km/h mit brutto 120 km/h erfasst habe, antwortete (pag. 80 Z. 281 ff.): «[…] Wenn ich wirklich so schnell gefahren bin hätte ich ja sicher auch etwas merken müssen.