79 Z. 255 ff.): «Ich habe nicht gesagt, dass ich es nicht gewesen bin. Ich habe einfach gesagt, dass ich es nicht gemerkt habe wie oder wann es mich geblitzt haben soll. […] Ich habe gesagt [recte: , ] dass es sein kann das [recte: , dass] ich es war, weil ich es einfach nicht gemerkt habe.» In der Folge ging der Beschuldigte sogar so weit, ausdrücklich einzuräumen, dass es ihn geblitzt haben könnte (pag. 79 Z. 264 ff.): «Wenn Sie denken, dass ich schuld [recte: Schuld] bin [recte: ,] dann ist es so. Dann bin ich es wohl gewesen. Ich kann mich einfach an keine Zeit erinnern, ich kann mich nicht daran erinnern geblitzt geworden [recte: worden] zu sein. Aber ja, es kann sein [recte: ,]