12 So gab der Beschuldigte in der ersten polizeilichen Einvernahme vom 4. Oktober 2017 noch zu Protokoll, er könne nicht sagen, ob er selber zum fraglichen Zeitpunkt gefahren sei (pag. 77 Z. 131 ff.): «Ich habe nicht bemerkt, dass es mich geblitzt hätte. Also kann ich leider auch nicht sagen, wann oder wen es von uns vier geblitzt hat.». (Wobei der Beschuldigte hier noch von sich und den Franzosen, nicht von E.________ sprach.) Diese anfänglichen halbherzigen Aussagen bestätigte der Beschuldigte in derselben Einvernahme, wobei er explizit ausführte (pag. 79 Z. 255 ff.