11 verwechselt (pag. 527 Z. 40 ff., pag. 528 Z. 1 ff., Z. 6 f.). Auf anschliessenden Vorhalt des Vorsitzenden, wonach sich seine eigenen Schilderungen und diejenigen von C.________ aber auch den 24. September 2017 betreffend nicht gedeckt hätten, fiel dem Beschuldigten zunächst gar keine Antwort mehr ein (vgl. pag. 528 Z. 9 ff.). Im Anschluss wendete er dann auf Vorhalt, wonach er selber ja von den Franzosen gesprochen, C.________ hingegen eine andere Geschichte erzählt habe, wenig überzeugend ein, sie beide hätten übereinstimmend den LIPO erwähnt (pag. 528 Z. 13 ff., Z. 18 f.).