Anschliessend fuhren wir alle zusammen und ich war Fahrer.»). Dabei fällt allerdings auf, dass diese letzte Aussage inhaltlich wiederum im Widerspruch zu seinen ersten Angaben steht, wonach er ja während der Probefahrt der Franzosen mit einem der Franzosen im McDonalds gewartet haben will. In der oberinstanzlichen Verhandlung vom 14. Februar 2020 führte der Beschuldigte auf entsprechende Frage hin aus, dass es Zufall gewesen sei, dass er selber und C.________ zunächst beide anstelle der Geschehnisse des 25. September 2017 diejenigen des Abends des Vortages, also des 24. September 2017, geschildert hätten. Sie hätten eben gleich beide den Tag