100 Z. 113 ff.: «[…] Das ist am 24.09.2017 gewesen und nicht am 25.09.2017. Ich habe das dazumal verwechselt. Darum gab es nochmals eine Einvernahme bei der Polizei. Das habe ich der Polizei damals schon erklärt. C.________ hat auch Sachen verwechselt.») und in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 20. Dezember 2018 (pag. 284 Z. 17 ff.: «[…] Dies war ein Tag vorher. Ich habe die Tage verwechselt. Am Vortag fuhren die drei Franzosen mit mir im Auto mit. Zunächst fuhren sie alleine mit meinem Auto. Anschliessend fuhren wir alle zusammen und ich war Fahrer.