78 Z. 184 ff.): «Sie haben mir gegenüber gesagt, dass sie nun weitergehen würden. Sie haben mir nicht gesagt von wo sie gekommen sind oder wohin sie nun gehen wollten. Ich habe auch nicht nachgefragt. Sie wollten auch nicht mehr bei mir übernachten.». Weiter verstrickte sich der Beschuldigte insoweit in Widersprüche, als er zuerst angab,