Auf die wesentlichen Aussagen wird im Rahmen der nachfolgenden Würdigung eingegangen. In der ersten polizeilichen Einvernahme vom 4. Oktober 2017 gab der Beschuldigte zunächst an, am 25. September 2017 von drei Kollegen aus Frankreich besucht worden zu sein, welche – nebst ihm selber – sein Auto gefahren seien (pag. 77 Z. 125 ff.). Dabei mutet bereits seltsam an, dass der Beschuldigte auf entsprechende Nachfragen hin nur eine der drei Personen aus Frankreich (pag. 77 Z. 139 ff.) bzw. nur einen der drei Namen gekannt haben will (pag. 77 Z. 152 f.).