__ mehrfach befragt (vgl. dazu die entsprechende Würdigung hiernach). 10.2.2 Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldige wurde am 4. Oktober 2017 (09.45 Uhr, pag. 74 ff.) und am 6. April 2018 (pag. 83 ff.) durch die Polizei sowie am 30. Mai 2018 (pag. 97 ff.) durch die Staatsanwaltschaft einvernommen. Zudem wurde er in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 20. Dezember 2018 (pag. 284 ff.) und in der oberinstanzlichen Verhandlung vom 14. Februar 2020 (pag. 523 ff.) erneut zu Person und Sache befragt. Auf die wesentlichen Aussagen wird im Rahmen der nachfolgenden Würdigung eingegangen.