9 weiterer, dritter Fussgängerstreifen, ehe man in die Murtenstrasse einbiegt. Die Salzhausstrasse ist heute gegenüber der Murtenstrasse nicht vortrittsberechtigt. Die ortskundige Kammer weist aber an dieser Stelle darauf hin, dass diesbezüglich die Verkehrsregelung im fraglichen Zeitpunkt noch anders war. So war bis November 2017 die Salzhausstrasse gegenüber der Murtenstrasse vortrittsberechtigt. Nach Einmündung in die Murtenstrasse folgt ein weiterer Fussgängerstreifen und anschliessend die zweite (Bahn-)Unterführung.