Schliesslich wurden in der oberinstanzlichen Verhandlung die von der Verteidigung eingereichte Kopie des C-Ausweises des Beschuldigten sowie die CD mit dem Video der gefahrenen Strecke zu den Akten erkannt (vgl. pag. 505, pag. 544 f.). Die gefahrene Strecke lässt sich wie folgt beschreiben: Vom Bahnhof startend biegt man links auf den Bahnhofplatz ab. Dem Strassenverlauf folgend fährt man in die Aarbergstrasse und dabei durch die erste (Bahn-)Unterführung. Unmittelbar vor dem Einbiegen (nach links) in die Ländtestrasse folgen in einem Abstand von ca. 30 Metern hintereinander zwei Rotlichter.