_» – angeblich der Beschuldigte – blockiert hat (pag. 15, pag. 127 f.). Auf dem erstellten Screenshot ist ersichtlich, dass der Nutzer «H.________» das Bild eines weissen Autos als Titelbild und offenbar auch weitere Bilder desselben Autos hochgeladen hatte (pag. 128). Bei der Durchsuchung der Profile wurden hingegen keine Hinweise auf eine Unterhaltung mit dem Beschuldigten gefunden (pag. 15). Schliesslich wurden in der oberinstanzlichen Verhandlung die von der Verteidigung eingereichte Kopie des C-Ausweises des Beschuldigten sowie die CD mit dem Video der gefahrenen Strecke zu den Akten erkannt (vgl. pag.