Daraus geht hervor, dass ein mobiles Radarmessgerät in Bezug auf den Chevrolet Camaro Coupé am 25. September 2017 um 20.43 Uhr auf der Salzhausstrasse in Fahrtrichtung Ost (Zentrum) eine Geschwindigkeit von 114 km/h mass (pag. 19 ff., pag. 29). In Bezug auf die Fahrereigenschaft zum Messzeitpunkt sind die Radarbilder nicht von Relevanz, zumal das Heck des Chevrolet Camaro fotografiert wurde, der Fahrer mithin darauf nicht ersichtlich ist. Weiter wurden die beiden Mobiltelefone des Beschuldigten, iPhone 7 Plus IMEI ________ und Samsung Note 8 IMEI ________, ausgewertet (pag. 106 f., pag. 111).