5 9. Sachverhalt 9.1 Unbestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass sich der Beschuldigte und C.________ einerseits sowie D.________ und E.________ andererseits am 25. September 2017 am Bahnhof in Biel trafen. Alle Beteiligten sind sich einig, dass man zunächst eine Spritztour mit dem BMW von E.________ machte, wobei der Beschuldigte fuhr, E.________ Beifahrer war und D.________ und C.________ hinten sassen. Die Spritztour mit dem BMW war relativ kurz und führte vom Bahnhof zum Verresiuskreisel und wieder zurück zum Bahnhofplatz Biel.