1. Die auf den Freispruch entfallenden Verfahrenskosten der 1. Instanz sowie die zweitinstanzliche Verfahrenskosten seien dem Kanton aufzuerlegen. 2. A.________ vgt. sei für das erstinstanzliche Verfahren eine Entschädigung für die amtliche Verteidigung von Fr. 9'418.55 und für das zweitinstanzliche Verfahren eine Entschädigung für die amtliche Verteidigung gemäss Kostennote auszurichten. 3. A.________ vgt. sei für die ausgestandene Polizeihaft eine angemessen Entschädigung im Betrage von CHF 400.00 auszurichten.